1248. o. T. Papst Innocenz IV. lässt durch seine Gesandten, den Pönitentiar Gottfried und den Erzbischof Fulko von Gnesen, zum Zwecke der Bekämpfung König Friedrich's II. von der polnischen Geistlichkeit den fünften Theil alles kirchlichen Einkommens für drei Jahre zugleich und auf einmal einfordern. Ann. cap. Crac. 598, Boguph. bei Sommersberg II. 63, in der neueren Ausgabe Mon. Pol. II. 566 und 805. Diese Sache ist schwerlich auf der im October dieses Jahres zu Breslau versammelten Synode verhandelt worden, der bei letzterer thätige Legat Jakob von Lüttich, kam wahrscheinlich erst nach Gottfried's Rückkehr hierher. Gottfried scheint hier längere Zeit verweilt zu haben. Das Archiv der Dominikaner zu Krakau bewahrt ein Schreiben des Papstes an ihn auf, datirt den 30. April 1247, und im Bullar. Praedicat. I. 182 findet sich noch eine an ihn gerichtete Bulle vom 19. März 1248 des Inhaltes, dass Gottfried dem Erzbischofe von Gnesen mit Rücksicht auf dessen bedrängte Umstände von dem auf zwei Jahre erhobenen Fünftheil aller Einkünfte die Hälfte restituiren solle. Wie die Anmerkung zu dieser Stelle sagt, war Gottfried schon bei Gregor IX. im Jahre 1237 Pönitentiar. Die Urkunde vom 17. Februar 1249, vergl. unten No. 691, scheint seiner nur in der Vergangenheit zu erwähnen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |